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Sie verdienen nicht viel, weil Sie Kinder haben?

Dafür gibt es Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

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4 Schritte zu einem besseren Leben

  1. Im ersten Schritt wird geprüft, ob Sie in den letzten 6 Monaten als Alleinerziehende mindestens 3.600 € brutto verdient hatten (im Durchschnitt mindestens 600 € monatlich) bzw. als Paar mindestens 5.400 € (durchschnittlich 900 € im Monat) verdient haben. Wenn nicht, kommen Sie leider nicht für Kinderzuschlag infrage und müssen z. B. Bürgergeld beantragen - leider.
  2. Im zweiten Schritt wird nach gesetzlich festgelegten Kriterien geprüft, ob Ihr Bedarf ohne Kinder für Sie selbst ausreichen würde. Wenn ja, gut für Sie. 

3. Schritt: Kinderzuschlag plus Wohngeld

Mit Kinderzuschlag + Wohngeld haben die Familien fast immer deutlich mehr Geld zur Verfügung als vergleichbare Familien im Bezug des Jobcenters (Bürgergeld-Empfänger).

Machen Sie jetzt den vierten Schritt

und lassen Sie uns in weniger als 3 Minuten ausrechnen, wie Ihre Situation aussehen könnte. Ein Beispiel können Sie unten anklicken. Wenn Sie interessiert sind, rufen Sie uns an - wir freuen uns auf Sie.

älteres Video zur Demonstration

 

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Minijob* für SchülerInnnen seit 01.07.2023 anrechnungsfrei

Wo findet man den Hinweis auf den Minjob im SGB II?

Vorab: der Begriff des Minijobs gehört zwar zum Allgemeingut - so nennt sich die zuständige Stelle der Knappschaft auch Minijobzentrale - der amtliche Begriff lautet jedoch

Geringfügige Beschäftigung

Im § 11 b SGB II sind die Freibeträge für Einkommen genannt.

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Ferienjobs für SchülerInnnen seit 01.07.2023 anrechnungsfrei

Wo findet man den Hinweis auf die Anrechnungsbefreiung für Ferienjobs im SGB II?

Wenn Sie erwarten, dies bei Freibeträgen im § 11 b SGB II finden, haben Sie logisch gedacht - befinden sich aber auf dem Irrweg.

Ferienjobs gehören zu den nicht zu berücksichtigenden Einkommen

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