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Behördenbriefe belasten das Wochenende

Hoffnungsfroh gespannt mit Ring

Sie bekommen einen Brief, in dem Ihnen Folgen angedroht werden. Natürlich kommt der Brief zur Unzeit - genau dann, wenn Sie keine Rückfragen stellen können, weil in den Behörden niemand mehr erreichbar ist.

WIR sind für Sie da!

Wenn Sie uns eine von allen volljährigen Personen unterschriebene Vollmacht und Datenschutzerklärung zugeschickt haben, können Sie jederzeit beunruhigende Behördenschreiben per WhatsApp oder E-Mail an uns schicken und bekommen umgehend die - meist beruhigende - Antwort, dass wir uns um Ihr Problem kümmern.

Wir teilen Ihnen dann mit, welche Unterlagen benötigt werden, treten in Ihrem Auftrag mit den Behörden in Verbindung und prüfen nach, ob Ihr Problem ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu erledigen ist.

Wir schreiben Ihre Briefe - wir sind Ihr persönliches Sekretariat

Wir besprechen mit Ihnen - ohne Rechtsberatung - die von der Behörde gewünschten Reaktionen und fertigen nach Ihren Erklärungen das geeignete Antwortschreiben. Wir schicken es Ihnen zu, Sie unterschreiben, senden es ab und das Problem ist erledigt.

Sollten wir sich androhende rechtliche Probleme erkennen, werden wir Ihnen gegebenenfalls die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt empfehlen und in der Zwischenzeit die Behörde um eine Verlängerung der Antwortfrist bitten.

Genießen Sie Ihre Freizeit.

 

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Minijob* für SchülerInnnen seit 01.07.2023 anrechnungsfrei

Wo findet man den Hinweis auf den Minjob im SGB II?

Vorab: der Begriff des Minijobs gehört zwar zum Allgemeingut - so nennt sich die zuständige Stelle der Knappschaft auch Minijobzentrale - der amtliche Begriff lautet jedoch

Geringfügige Beschäftigung

Im § 11 b SGB II sind die Freibeträge für Einkommen genannt.

Weiterlesen: Minijob* für SchülerInnnen seit 01.07.2023 anrechnungsfrei

Ferienjobs für SchülerInnnen seit 01.07.2023 anrechnungsfrei

Wo findet man den Hinweis auf die Anrechnungsbefreiung für Ferienjobs im SGB II?

Wenn Sie erwarten, dies bei Freibeträgen im § 11 b SGB II finden, haben Sie logisch gedacht - befinden sich aber auf dem Irrweg.

Ferienjobs gehören zu den nicht zu berücksichtigenden Einkommen

Weiterlesen: Ferienjobs für SchülerInnnen seit 01.07.2023 anrechnungsfrei